Immobilienmakler: Wann ist die Provision wirksam?

Immobilienmakler: Wann ist die Provision wirksam?

Januar 13, 2022 0 By hello@sameproject.eu

Wenn ein Immobilienmakler beim Gebäudeverkauf oder bei der Vermietung hilft, kann er eine Provision verlangen. Manche Leute nennen die Provision auch Courtage oder Maklergebühr. Es verbirgt sich aber hinter allen Begriffen das Gleiche. Doch wann darf sie verlangt werden? Wann ist sie fällig? Und wer muss dafür aufkommen?

Wann darf eine Provision verlangt werden? Wer muss zahlen?

Für seine gebrachte Leistung bekommt ein Makler seine Provision. Sie hängt jedoch auch von einem erfolgreichen Vertragsabschluss ab. Außerdem müssen einige Gegebenheiten eingetroffen sein, damit überhaupt eine Zahlung verlangt werden darf. Neben dem abgeschlossene Kauf- oder Mietvertrag mit dem Käufer/Mieter muss es einen Maklervertrag mit dem Verkäufer/Vermieter geben. Dazu muss der Immobilienmakler eine Aufgabe als Nachweis- oder Vermittlungsmakler erfüllt haben. Ebenso muss er dafür verantwortlich sein, dass es zum Kauf/zur Vermietung gekommen ist. Darüber hinaus darf der Kaufvertrag nicht aus irgendeinem Grund im Nachhinein für nichtig erklärt wurden sein.
Steht die Provision an, muss sie von der Person bezahlt werden, welche den Makler beauftragt hat.
Übrigens ist die Zahlung auch dann erforderlich, wenn der Maklervertrag abgelaufen ist, aber sich ein Interessent meldet, der während der Vertragslaufzeit etwa eine Hausbesichtigung mit dem Immobilienmakler vollzogen hat. Hierfür muss der Makler allerdings nachweisen können, dass er nach Vereinbarung den Kaufinteressent an die Adresse vermittelt hat.

Wann darf keine Courtage verlangt werden?

Unter bestimmten Umständen darf ein Immobilienmakler kein Geld verlangen. Dies ist dann der Fall, wenn einer der oben genannten Gegebenheiten nicht erfüllt wird. Kommt es etwa nicht zum Kauf oder der Vermietung oder wird dieser als nichtig erklärt, entfallen die Gebühren. Selbst wenn der Immobilienmakler nicht für den Kauf/das Mieten verantwortlich ist (etwa, weil der Verkäufer auf eigene Wege einen Käufer gefunden hat) kann er keine Provision verlangen. Ebenso ist es, wenn der Maklervertrag widerrufen wird. Dies ist innerhalb von 14 Tagen möglich, wenn der Vertrag telefonisch oder online abgeschlossen wurde. Eine bereits eingezahlte Provision kann dann auch zurückverlangt werden. Eine teilweise Rückerstattung ist es Weiteren möglich, wenn die Provision wirksam ist, ab über der ortsüblichen Maklergebühr liegt.

Wann muss ein Immobilienmakler bezahlt werden?

Eine Provisionszahlung muss immer erst nach einem erfolgreichen Abschluss eines Immobilienverkaufes oder einer Immobilienvermietung gezahlt werden. Den Fälligkeitszeitraum hält der Immobilienmakler schriftlich fest. Oft sind 7 bis 14 Tage, nachdem der Kaufvertrag notariell beglaubigt wurde. Allerdings kann der Zeitraum ebenso individuell festgelegt werden. Damit können Verkäufer sichergehen, dass sie etwa erst den Kaufpreis auf ihr Konto bekommen und anschließend den Makler bezahlen. Mit der Bezahlung ist der Maklervertrag beendet.

Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.immobilienmakler-rheinmain.de/